Behandlungskosten
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Heilpraktikerleistungen.
Privat Krankenversicherte, Beihilfeberechtigte oder gesetzlich Versicherte Patienten mit privater Zusatzversicherung können je nach Tarif und Umfang mit einer Kostenübernahme rechnen.
Es ist außerdem möglich, die Heilpraktiker-Behandlungskosten ab einer gewissen Einkommenshöhe steuerlich geltend zu machen. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
Gern erstellen wir Ihnen
einen Kostenvoranschlag,
um für Sie eine möglichst große Transparenz in Sachen Abrechnung zu
gewährleisten.