Behandlungskosten
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Heilpraktikerleistungen.
Privat Krankenversicherte, Beihilfeberechtigte oder gesetzlich Versicherte Patienten mit privater Zusatzversicherung können je nach Tarif und Umfang mit einer Kostenübernahme
rechnen.
Übernimmt die private
Krankenkasse die Kosten nicht, sind diese vom Patienten selbst zu zahlen. Bitte
informieren Sie sich über den
Umfang und Tarif Ihrer privaten Krankenversicherung.
Es ist außerdem möglich, die Heilpraktiker-Behandlungskosten ab einer gewissen Einkommenshöhe steuerlich geltend zu machen. Sprechen Sie
mit Ihrem
Steuerberater.
Sie erhalten zeitlich nach Ihren Wünschen eine
Rechnung per email oder ausgedruckt und können diese dann durch Überweisung oder auch direkt in der Praxis mit EC-Karte bezahlen. Barzahlungen sind leider nicht möglich.
Gern erstellen wir Ihnen
einen Kostenvoranschlag,
um für Sie eine möglichst große Transparenz in Sachen Abrechnung zu
gewährleisten.